
Ein Anhänger ist ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb, das von einem Zugfahrzeug gezogen wird. Je nach zulässigem Gesamtgewicht der Kombination genügt die Klasse B, sonst ist B96 oder BE erforderlich.
Rechtsgrundlage der Fahrerlaubnisklassen: § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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