
Ein LKW ist ein Kraftfahrzeug, das nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist die Führerscheinklasse C1 (bis 7,5 t) oder C (darüber) erforderlich.
Rechtsgrundlage der Fahrerlaubnisklassen: § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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