
Ein PKW ist ein Kraftfahrzeug, das nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von höchstens neun Personen einschließlich Fahrer bestimmt ist. Bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird er mit der Führerscheinklasse B gefahren.
Rechtsgrundlage der Fahrerlaubnisklassen: § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
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