Nein. Kein Gesetz nennt eine Liste von Bedingungen, die ein Vermietbetrieb erfüllen muss, um eine Selbstfahrervermietversicherung zu bekommen. Die Voraussetzungen sind Annahmekriterien des jeweiligen Versicherers — und deshalb von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Gesetzliche Kfz-Haftpflicht und freiwillige Kaskobausteine sind zu trennen. § 5 Abs. 2 PflVG regelt eine Pflicht zur Gewährung der Haftpflicht; für Selbstfahrervermietfahrzeuge gilt lediglich die besondere Zwei-Wochen-Annahmefiktion aus Absatz 3 nicht. Welche Kasko, Selbstbeteiligung und Tarifbedingungen angeboten werden, bleibt eine gesonderte Risikoprüfung.
Praktisch heißt das: Die Unterlagen sollten den geplanten Betrieb so genau beschreiben, dass Haftpflicht und gewünschte Kaskobausteine getrennt beurteilt werden können. Eine Anfrage ist noch keine Deckung; maßgeblich sind Versicherungsschein und Bedingungen.
Was sich trotzdem beschreiben lässt, sind die Punkte, die in der Praxis durchgängig geprüft werden. Sie liegen auf drei Ebenen: dem Betrieb, dem einzelnen Fahrzeug und den Abläufen im Tagesgeschäft.