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Welche Versicherung braucht eine Autovermietung?

Eine Autovermietung braucht mehr als eine Police. Der Kern ist die Selbstfahrervermietversicherung: Sie hängt am einzelnen Fahrzeug und ist Voraussetzung dafür, dass es überhaupt an Selbstfahrer vermietet werden darf. Sie deckt jedoch nur das Fahrzeugrisiko ab. Die Risiken des Betriebs selbst — Tätigkeit, Betriebsstätte, Rechtsstreit — liegen daneben und werden über eigene Bausteine abgedeckt.

Fahrzeug- und BetriebsrisikenFünf BausteineSFV zuerst

Die Trennlinie: Fahrzeugrisiko und Betriebsrisiko

Fast alle Versicherungsfragen einer Autovermietung lassen sich einer von zwei Seiten zuordnen. Entweder hängt das Risiko am Fahrzeug und an seinem Gebrauch — dafür ist die Kfz-Police da. Oder es hängt am Betrieb: an der Tätigkeit, an den eigenen Flächen, an Auseinandersetzungen. Dafür ist sie nicht da.

Diese Linie klingt selbstverständlich und ist trotzdem die Stelle, an der Lücken entstehen. Ein Vermietbetrieb hat eine gültige Fahrzeugpolice, hält die Versicherungsfrage damit für erledigt — und stellt fest, dass der Sturz eines Kunden auf dem Hof, ein Feuer in der Halle oder ein Rechtsstreit über eine Schadenrechnung damit nichts zu tun hat.

Umgekehrt gilt dasselbe: Eine Betriebshaftpflicht deckt keinen Verkehrsunfall des Mieters. Die Bausteine ersetzen einander nicht, sie grenzen aneinander. Deshalb steht unten bei jedem nicht nur, was er abdeckt, sondern auch, wo er endet.

Warum die Fahrzeugpolice zuerst kommt

Weil der Verwendungszweck Selbstfahrervermietung ausdrücklich gedeckt sein muss. Gesetzliche Kfz-Haftpflicht und freiwillige Kasko sind getrennt zu prüfen; § 5 Abs. 3 PflVG nimmt diese Fahrzeuge nur von der besonderen Zwei-Wochen-Annahmefiktion aus. Vor der ersten Übergabe müssen Umfang und Bedingungen schriftlich feststehen.

Die betrieblichen Bausteine lassen sich fast immer nachträglich ordnen; die Deckung für das erste Fahrzeug nicht. Betriebe im Aufbau erleben deshalb regelmäßig, dass sie kein teures Angebot bekommen, sondern gar keines — abgelehnt wird meist nicht das Risiko selbst, sondern die Unsicherheit darüber.

Was die Fahrzeugpolice im Einzelnen abdeckt, wann sie nötig wird und warum eine normale Kfz-Versicherung beim Vermieten nicht greift, steht ausführlich unter Selbstfahrervermietversicherung. Welche Bedingungen ein Versicherer für die Annahme stellt, ist unter Voraussetzungen aufgeschlüsselt.

Die Bausteine im Überblick

Welche davon ein einzelner Betrieb braucht, hängt an Größe, Standort und Geschäftsmodell — ein Vermieter mit drei Anhängern und einem Stellplatz hat eine andere Lage als eine Station mit eigener Halle und Personal. Verbindlich ist die Einschätzung des eigenen Versicherers oder Maklers; uRent empfiehlt keine Produkte und nennt keine Anbieter.

Selbstfahrervermietversicherung

Hängt am Fahrzeug

Die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge, die ohne Fahrer an wechselnde Mieter überlassen werden — Haftpflicht, je nach Vereinbarung mit Teil- oder Vollkasko. Sie ersetzt für dieses Fahrzeug die normale Kfz-Police. Ohne sie darf das Fahrzeug nicht an Selbstfahrer vermietet werden.

Endet: Bei allem, was nicht Gebrauch dieses Fahrzeugs ist.

Bausteine innerhalb der Fahrzeugpolice

Hängt am Fahrzeug

Innerhalb der Fahrzeugpolice sind je nach Anbieter zusätzliche Einschlüsse möglich, die für Vermieter relevanter sind als für private Halter: Schutz für den Fall, dass ein Fahrzeug nicht zurückgebracht wird, Regelungen zu Auslandsfahrten oder ein Schutzbrief für Mieter. Was davon eingeschlossen ist, steht im eigenen Vertrag.

Endet: An dem, was ausdrücklich vereinbart wurde — nichts davon ist automatisch dabei.

Betriebshaftpflicht

Hängt am Betrieb

Deckt Personen- und Sachschäden, die Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen — außerhalb des Fahrzeuggebrauchs. Der Klassiker ist der Kunde, der auf dem eigenen Hof stürzt, oder ein Schaden an fremdem Eigentum bei einer Zustellung.

Endet: Bei Schäden aus dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs — dafür ist die Kfz-Police da.

Betriebsstätte und Ausstattung

Hängt am Betrieb

Halle, Büro, Werkzeug, Reifenlager, Schlüsselschränke, IT. Ob und in welcher Form das abgesichert wird, hängt daran, ob eigene Flächen bestehen und was dort liegt — ein Betrieb mit eigener Halle hat hier eine andere Lage als einer, der von einem Stellplatz aus arbeitet.

Endet: An den Fahrzeugen selbst und an Schäden, die Dritten entstehen.

Rechtsschutz

Hängt am Betrieb

Auseinandersetzungen mit Mietern über Schadenrechnungen und Kautionen gehören zum Vermietgeschäft. Ein gewerblicher Rechtsschutz trägt die Kosten solcher Verfahren; ob er sich rechnet, hängt an Streitwert und Häufigkeit — beides kennt ein Betrieb erst nach einer Weile.

Endet: An der Schadenregulierung selbst — er zahlt das Verfahren, nicht den Schaden.

Wo die Police auf den Mietvertrag trifft

An der Selbstbeteiligung. Die Police legt fest, welchen Betrag der Betrieb im Schadenfall selbst trägt; der Mietvertrag legt fest, welchen Anteil davon der Mieter übernimmt. Passen die beiden nicht zusammen, entsteht genau in dieser Lücke der Verlust.

Verbreitet ist, dem Mieter gegen Aufpreis eine Herabsetzung dieser Haftung anzubieten. Wie das ausgestaltet wird, ist allerdings keine Nebensache: Ob es sich um eine rein mietvertragliche Haftungsfreistellung handelt oder um den Vertrieb eines Versicherungsprodukts, entscheidet über die rechtlichen Anforderungen an das Angebot. Diese Frage gehört vor der Einführung mit dem eigenen Versicherer und einer Rechtsberatung geklärt. uRent gibt dazu keine Empfehlung und keine Rechtsauskunft.

Unabhängig von der Ausgestaltung gilt: Was am Ende zählt, ist die Zuordenbarkeit des Schadens. Wer bei der Rückgabe nicht belegen kann, dass ein Schaden während einer bestimmten Miete entstanden ist, trägt ihn selbst — gleichgültig, was Police und Mietvertrag vorsehen.

Womit anfangen — und was uRent dabei tut

Mit der Fahrzeugpolice, und zwar vor dem Fahrzeugkauf. Ob ein Fahrzeug versicherbar ist, hängt an Typ und Wert; wer erst kauft und dann anfragt, kann ein Fahrzeug im Hof stehen haben, für das er keine Deckung bekommt. Die betrieblichen Bausteine folgen danach.

Über das Formular auf uRent Versicherungen wird eine Anfrage zur Selbstfahrervermietversicherung aufgenommen und an einen unabhängigen, lizenzierten Versicherungspartner weitergeleitet, der die wenigen Anbieter dieser Sparte vergleicht und sich direkt meldet.

Zur Einordnung: uRent ist ein Fahrzeug-Mietmarktplatz und Softwareanbieter — weder Versicherer noch Versicherungsvermittler. uRent nimmt die Anfrage entgegen und stellt den Kontakt her; Beratung, Angebot und Vertragsabschluss liegen beim lizenzierten Partner und beim jeweiligen Versicherer. Die Anfrage betrifft ausschließlich die Selbstfahrervermietversicherung — für die betrieblichen Bausteine ist ein eigener Makler der richtige Ansprechpartner.

Wer einen Betrieb neu aufbaut, findet die vollständige Reihenfolge bis zur ersten Vermietung unter SFV für Gründer.

Häufige Fragen

Welche Versicherungen braucht eine Autovermietung?

Den Kern bildet die Selbstfahrervermietversicherung je Fahrzeug — ohne sie darf ein Fahrzeug nicht an Selbstfahrer vermietet werden. Sie deckt allerdings nur das Fahrzeugrisiko ab. Daneben stehen die Risiken des Betriebs: Schäden, die Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen, die Betriebsstätte samt Ausstattung sowie rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern, Lieferanten oder Behörden. Welche dieser Bausteine ein einzelner Betrieb braucht, hängt von Größe, Standort und Geschäftsmodell ab.

Reicht die Selbstfahrervermietversicherung allein aus?

Für den Betrieb des Fahrzeugs ja, für den Betrieb des Unternehmens nicht. Die Fahrzeugpolice greift bei dem, was mit und an dem versicherten Fahrzeug geschieht. Ein Sturz eines Kunden auf dem Hof, ein Feuer in der Halle oder ein Rechtsstreit über eine Schadenrechnung sind keine Fahrzeugschäden — dafür ist sie nicht gemacht.

Was unterscheidet Betriebshaftpflicht und Selbstfahrervermietversicherung?

Der Anknüpfungspunkt. Die Selbstfahrervermietversicherung ist eine Kfz-Versicherung: Sie hängt an einem bestimmten Fahrzeug und deckt die Risiken aus dessen Gebrauch. Die Betriebshaftpflicht hängt am Unternehmen und deckt Personen- und Sachschäden, die Dritten aus der betrieblichen Tätigkeit außerhalb des Fahrzeuggebrauchs entstehen. Sie ersetzen einander nicht, sondern grenzen aneinander.

Darf ein Vermieter dem Mieter eine Haftungsreduzierung anbieten?

Verbreitet ist es — die Herabsetzung der Selbstbeteiligung gegen Aufpreis. Wie sie ausgestaltet wird, ist aber keine Nebensache: Ob es sich um eine rein mietvertragliche Haftungsfreistellung handelt oder um den Vertrieb eines Versicherungsprodukts, entscheidet über die rechtlichen Anforderungen. Diese Frage gehört vor dem Angebot mit dem eigenen Versicherer und einer Rechtsberatung geklärt. uRent gibt dazu keine Empfehlung.

Womit sollte ein neuer Vermietbetrieb anfangen?

Mit der schriftlich bestätigten Fahrzeugdeckung für den vorgesehenen Vermietbetrieb. Eine Anfrage oder normale Privatpolice reicht nicht. Kläre Kfz-Haftpflicht, gewünschte Kaskobausteine, Selbstbeteiligung, Fahrer- und Nutzungsregeln vor der ersten Übergabe; weitere Betriebsrisiken sollten separat geprüft werden.

Der Cluster im Überblick

Mit der Fahrzeugpolice anfangen

Betrieb, Fahrzeuge und geplante Nutzung beschreiben — uRent leitet die Anfrage zur Selbstfahrervermietversicherung an einen unabhängigen, lizenzierten Versicherungspartner weiter. Unverbindlich und ohne Kosten.